Werratal-Camping in Creuzburg

Erholungspause für Camper, Radfahrer & Wasserwanderer

Für alle, die an einer mehrtägigen Tour durch das Werratal teilnehmen möchten, empfiehlt sich eine Übernachtung auf dem nahe gelegenen Sommer Campingplatz. Dieser befindet sich gut erreichbar zwischen der B7 und der Werra, direkt am Herkules-Radweg. Hier ist der ideale Startpunkt, um das Werratal, den Nationalpark Hainich oder den Thüringer Wald zu erkunden. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder im Kanu – hier entdecken Sie die Natur Thüringens in ihrer ganzen Schönheit.

Der Campingplatz verfügt außerdem über Stellplätze für Wohnmobile und Caravangespanne mit Stromanschluss. Zeltplätze stehen in zahlreicher Form auf dem 1 ha großen Gelände zur Verfügung. 

Zum Stadtzentrum Creuzburg sind es ca. 15 Gehminuten. Zahlreiche Gaststätten laden hier zum Verweilen ein und auch die Selbstversorgung ist mit zwei nahe gelegenen Einkaufsmärkten bis in die Abendstunden gesichert. 

Die Werra ist ca. 100 m vom Zeltplatz entfernt. Wasserwanderer können Ihre Boote an unserer Kanustation ablegen. Unsere Kanu-, Rad- und Schlauchboottouren können täglich nach Voranmeldung gebucht werden.

Der Zeltplatz ist saisonal je nach Wetterlage von April – Oktober geöffnet. Bei der Ankunft melden Sie sich bei unserem Personal mit dem amtlichen Ausweis an. Sollte niemand vor Ort sein, melden Sie sich unter der Tel. 01711425196 an.
Die festgesetzten Gebühren sind bei eintägigem Aufenthalt bei der Anreise in bar zu entrichten. Bei mehrtägigem Aufenthalt muss die Gebühr spätestens am Abend vor der Abreise in bar entrichtet werden. Im Fall der verkürzten Nutzung werden keine Entgelte zurückerstattet.
Die Anreise kann am Ankunftstag ab 12.00 Uhr erfolgen, am Abreisetag ist der Zeltplatz bis 11.00 Uhr zu verlassen. Bäume und Sträucher dürfen nicht beschädigt werden. Zeltgräben dürfen nicht ausgehoben werden. Hunde sind an der Leine zu führen. Ihr Geschäft sollten Sie außerhalb des Platzes erledigen.Das Spielen auf dem Kinderspielplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Das Fahren auf dem Platz ist nur im Schritttempo mit 10 km/h gestattet. In der Zeit von 13.00 Uhr – 14.30 Uhr und 22.00 Uhr – 07.00 Uhr ist Platzruhe. Benutzer die nach 22.00 Uhr zurückkehren haben äußerste Rücksicht zu nehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Musik, Licht und Ausschankanlagen sowie Stromgeneratoren sind auf unserem Platz nicht erlaubt. Radio und ähnliche Geräte sind auf Zeltlautstärke zu stellen. Jeder Zeltplatzbesucher hat sich kameradschaftlich, gesittet und rücksichtsvoll zu verhalten sowie seinen Lagerplatz und dessen Umgebung sauber zu halten. Der Abfall ist den vorgegebenen Müllbehältnissen entsprechend zu trennen.
Lagerfeuer sind nur nach Anmeldung beim Platzbetreiber auf dem vorgesehenen Platz erlaubt. Das Grillen ist am Stellplatz erlaubt und muss ständig beaufsichtigt werden. Der Grillende übernimmt die Haftung für verursachte Schäden. Im Fall einer Waldbrandgefahr kann ein Grillverbot ausgesprochen werden.
Die Bestimmungen des Jugendschutzes sind von den Zeltplatzbenutzern einzuhalten. Grobe Verstöße gegen das Gemeinschaftsleben haben einen sofortigen Platzverweis zur Folge. Bezahlte Eintrittsgelder werden bei Platzverweis nicht zurückerstattet. Das Hausrecht wird von den Platzbetreibern und dessen Angestellten ausgeübt. dessen Anweisungen sind zu befolgen
Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle sowie für abhanden bekommende oder beschädigte Gegenstände der Zeltplatzbesucher wird eine Haftung nicht übernommen. Handel jeglicher Art von Zeltlern und Zeltplatzbesuchern ist auf dem Zeltplatz untersagt.